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Immobilie in der Scheidung

Optionen, Steuern und der faire Weg aus der gemeinsamen Immobilie

Immobilie in der Scheidung – was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause?

Wenn eine Ehe endet, ist die gemeinsame Immobilie oft der größte und emotionalste Streitpunkt. Wer darf bleiben, wer wird ausgezahlt, was sagt das Finanzamt? Die gute Nachricht: Mit einem klaren Überblick und einer neutralen Bewertung lässt sich fast immer eine faire Lösung finden – ohne den teuren Weg über die Teilungsversteigerung. Als Ihr Immobilienmakler in Hamm zeigen wir Ihnen die Optionen und die wichtigsten Fallstricke.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wem die Immobilie gehört, entscheidet das Grundbuch – nicht der Zugewinnausgleich.
  • Vier Wege: Verkauf, Auszahlung, Vermietung oder – im Streitfall – Teilungsversteigerung.
  • Vorsicht Steuerfalle: Wer auszieht, kann die Spekulationssteuer-Befreiung verlieren.
4 WegeVerkauf · Auszahlung · Vermietung · Versteigerung
10 JahreSpekulationsfrist ab Kauf
BFH 2023Auszug beendet die Eigennutzung

1. Wem gehört die Immobilie?

Die wichtigste Frage zuerst: Wer steht im Grundbuch? Nur der eingetragene Eigentümer kann über die Immobilie verfügen. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört sie beiden – und keiner kann allein verkaufen.

Davon zu trennen ist der Zugewinnausgleich: Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Wertzuwachs ausgeglichen – also auch die Wertsteigerung der Immobilie. Das betrifft den Geldausgleich, nicht das Eigentum am Objekt.

2. Die vier Optionen für die Immobilie

1. Gemeinsamer Verkauf. Der häufigste und meist sauberste Weg: Beide verkaufen, der Erlös wird nach Eigentumsanteilen (und ggf. Zugewinnausgleich) aufgeteilt. Ein klarer Schlussstrich.

2. Auszahlung. Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Das setzt eine realistische Bewertung und eine tragfähige Finanzierung voraus – und die Zustimmung der Bank zur Schuldübernahme.

3. Vermietung. Beide bleiben Eigentümer und teilen die Mieteinnahmen. Das verschiebt die Entscheidung, hält aber die finanzielle und rechtliche Verbindung aufrecht.

4. Teilungsversteigerung. Findet sich keine Einigung, kann jeder Miteigentümer die Versteigerung beantragen. Das ist das letzte Mittel – meist mit deutlichem Wertverlust und maximalem Konflikt.

Verkauf, Auszahlung, Vermietung oder Versteigerung – welcher Weg passt, hängt von Eigentum, Finanzierung und Einigung ab.

3. Vorsicht: die Spekulationssteuer-Falle

Ein oft übersehener Punkt: Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft – oder ein Miteigentumsanteil an den Ex-Partner übertragen – kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen. Eigentlich ist ein selbst genutztes Eigenheim davon befreit.

Das Problem: Wer wegen der Trennung auszieht, beendet damit seine Eigennutzung – auch wenn das gemeinsame Kind mit dem anderen Elternteil dort wohnen bleibt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21). Verkauft oder überträgt der ausgezogene Partner seinen Anteil dann innerhalb der Zehnjahresfrist, kann für diesen Anteil Steuer fällig werden.

Achtung

Timing und Reihenfolge entscheiden hier über mögliche Steuern in fünfstelliger Höhe. Klären Sie eine Auszahlung oder einen Anteilsverkauf unbedingt vorab mit Ihrem Steuerberater – am besten bevor jemand auszieht.

4. Der gemeinsame Kredit

Haben Sie die Immobilie gemeinsam finanziert, läuft der Darlehensvertrag nach der Trennung zunächst unverändert weiter – und beide haften der Bank gegenüber, egal wer auszieht. Soll einer den Kredit allein übernehmen, muss die Bank der Schuldübernahme zustimmen und die Bonität prüfen. Wird verkauft, wird das Darlehen aus dem Erlös abgelöst; achten Sie dabei auf eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

In der Trennung entscheidet selten der Markt über das Ergebnis – sondern, ob beide Seiten auf Basis eines fairen Werts an einem Tisch sitzen.

5. Der neutrale Weg: Bewertung und Moderation

Der erste Schritt zu jeder fairen Lösung ist eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung. Sie nimmt der Diskussion die Schärfe – ob es um die Auszahlung oder um den Verkaufspreis geht. Als neutraler Dritter moderieren wir zwischen beiden Seiten, sorgen für Transparenz und wickeln den Verkauf diskret und zügig ab. So vermeiden Sie die Teilungsversteigerung und kommen schneller zu einem sauberen Schlussstrich.

Eine neutrale Bewertung schafft die Faktengrundlage – für eine faire Auszahlung oder einen reibungslosen Verkauf.

Häufige Fragen

Wer bekommt bei der Scheidung das Haus?

Entscheidend ist das Grundbuch. Stehen beide drin, gehört die Immobilie beiden – keiner kann allein verkaufen. Der Zugewinnausgleich betrifft nur den Wertzuwachs, nicht das Eigentum.

Muss ich bei der Scheidung Spekulationssteuer zahlen?

Möglicherweise – bei Verkauf/Übertragung innerhalb von zehn Jahren. Wer auszieht, beendet seine Eigennutzung (BFH 2023) und kann die Steuerbefreiung für seinen Anteil verlieren. Vorab mit dem Steuerberater klären.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Das letzte Mittel, wenn keine Einigung gelingt: Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Sie endet meist mit deutlichem Wertverlust – und lässt sich durch eine neutrale Bewertung und Moderation fast immer vermeiden.

Unsere Einschätzung für Sie

Eine Immobilie in der Scheidung ist vor allem eine Frage der Fairness und des richtigen Vorgehens. Mit einer neutralen Bewertung, einem klaren Plan und – wo nötig – Steuer- und Rechtsberatung lässt sich fast immer eine Lösung finden, die beide Seiten entlastet. Wir begleiten Sie in Hamm und Umgebung sachlich und diskret.

Starten Sie mit dem wichtigsten Schritt: Lassen Sie Ihre Immobilie neutral bewerten – oder lesen Sie, worauf es beim Verkauf ohne Makler ankommt.

Quellen: §§ 1373 ff. BGB (Zugewinn); § 23 EStG (Spekulationssteuer); BFH, Urteil vom 14.02.2023 – IX R 11/21. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Warum (Noch-)Eigentümer mit uns auf der sicheren Seite sind

Sachlich. Neutral. Fair.
In einer Trennung ist die Immobilie oft der größte Streitpunkt. Wir bringen Ruhe und Klarheit hinein – mit einer neutralen Bewertung und einem Verkauf, der für beide Seiten funktioniert.

Neutrale Bewertung

Eine objektive, datenbasierte Wertermittlung ist die Grundlage für jede faire Lösung – ob Verkauf oder Auszahlung. So diskutieren Sie über Fakten, nicht über Bauchgefühle.

Vermittelnd

Wir moderieren sachlich zwischen beiden Seiten, schaffen Transparenz und führen zu einer Lösung, mit der beide leben können – damit es gar nicht erst zur Teilungsversteigerung kommt.

Schnell & diskret

Eine zügige, diskrete Abwicklung entlastet in einer ohnehin schwierigen Zeit. Bei Bedarf arbeiten wir mit Ihrem Anwalt und Steuerberater Hand in Hand.

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