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Umzugskartons in einer hellen Wohnung am Einzugstag.

Wohnungsgeberbestätigung

Das Pflichtdokument für die Anmeldung beim Bürgeramt – nach § 19 Bundesmeldegesetz

Ohne dieses Blatt wird die Anmeldung zur Hängepartie

Seit 2015 verlangt das Bürgeramt bei jeder Anmeldung die Wohnungsgeberbestätigung. Sie ist der Nachweis, dass jemand tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Ausstellen darf sie nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung. Wohnungsgeber ist übrigens nicht zwingend der Eigentümer: Bei Untermiete ist es der Hauptmieter. Für Sie sind das zwei Minuten Aufwand. Für Ihren Mieter entscheidet sie darüber, ob er sich fristgerecht anmelden kann. Füllen Sie die Bestätigung unten direkt aus (Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser) oder laden Sie die Vorlage als PDF oder Word-Datei herunter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fällig binnen zwei Wochen nach dem Einzug (§ 19 BMG).
  • Nicht oder zu spät ausgestellt: Geldbuße bis 1.000 Euro.
  • Bestätigung ohne echten Einzug ist verboten und kostet bis zu 50.000 Euro.
Wohnungsgeberbestätigung · giesbrecht-immo.de
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1. Wohnungsgeber

2. Wohnung und Einzug

3. Einziehende Personen

Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers leisten Sie auf der ausgedruckten Wohnungsgeberbestätigung (PDF).

Die Zwei-Wochen-Frist im Detail

Der Mieter muss sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Er braucht Ihre Bestätigung also nicht irgendwann, sondern sofort. In der Praxis hat sich bewährt, sie gemeinsam mit dem Übergabeprotokoll am Einzugstag auszufüllen und zu übergeben. Dann ist die Pflicht erledigt, bevor sie zum Thema wird.

Versäumen Sie die Frist, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro. Ihr Mieter bleibt dabei nicht handlungsunfähig: Er kann der Meldebehörde mitteilen, dass die Bestätigung fehlt, und sich trotzdem anmelden (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Behörde wendet sich dann allerdings an Sie.

Scheinanmeldung: die teure Falle

Eine Bestätigung für jemanden auszustellen, der gar nicht einzieht, ist kein Gefallen, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro (§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 BMG). Bestätigen Sie ausschließlich echte Einzüge.

Wohnungsgeberbestätigung: diese Angaben verlangt das Gesetz

§ 19 BMG legt den Inhalt fest, und das Bürgeramt prüft ihn: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen. Sind Sie nicht selbst Eigentümer, etwa als Hausverwaltung oder Untervermieter, gehört zusätzlich der Name des Eigentümers hinein. Fehlt eine dieser Angaben, wird Ihr Mieter zurückgeschickt und Sie müssen nachbessern.

Wohnungsgeberbestätigung oder Wohnungsgeberbescheinigung?

Gemeint ist immer dasselbe Dokument. Je nach Stadt und Formular heißt es Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung, Einzugsbestätigung oder Einzugsbescheinigung. Der Gesetzestext spricht in § 19 BMG von der Bestätigung des Wohnungsgebers. Wer sich also beim Einwohnermeldeamt ummelden will und eine Vermieterbescheinigung verlangt bekommt, braucht genau die Vorlage auf dieser Seite.

Zwei Minuten am Einzugstag ersparen beiden Seiten den zweiten Behördengang.

Der Rest des Mieterwechsels

Die Bestätigung ist der letzte Formalakt eines Einzugs. Alles davor, vom Mietpreis nach Mietspiegel über die zulässigen Fragen an Bewerber bis zur Kaution, steht in unserem Leitfaden Wohnung vermieten in Hamm. Für die Bewerberauswahl gibt es die Mieterselbstauskunft, für den Übergabetermin die Übergabe-Checkliste. Wenn Sie Ihre Wohnung nicht selbst vermieten möchten: Wir übernehmen das in Hamm komplett, von der Vermarktung bis zur Übergabe.

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers, dass eine Person in seine Wohnung eingezogen ist. Das Bürgeramt verlangt sie seit 2015 bei der Anmeldung (§ 19 Bundesmeldegesetz). Je nach Stadt heißt sie auch Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung oder Einzugsbestätigung.

Bis wann muss der Vermieter die Bestätigung ausstellen?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Der Mieter selbst muss sich binnen zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden – die Bestätigung sollte ihm also möglichst zum Übergabetermin vorliegen.

Was passiert, wenn der Vermieter sie nicht ausstellt?

Wer die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt, handelt ordnungswidrig. Das Bundesmeldegesetz sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro vor (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG).

Welche Angaben gehören hinein?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen. Ist der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer, kommt der Name des Eigentümers dazu.

Darf ich eine Bestätigung ausstellen, ohne dass jemand einzieht?

Nein. Eine Bestätigung ohne tatsächlichen Einzug ist verboten und deutlich schärfer sanktioniert: Wer eine Wohnanschrift nur zum Schein anbietet, riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro (§ 19 Abs. 6, § 54 Abs. 1 BMG).

Was kann der Mieter tun, wenn die Bestätigung ausbleibt?

Er ist nicht handlungsunfähig: Bleibt die Bestätigung aus, teilt er das der Meldebehörde mit und kann sich trotzdem anmelden (§ 19 Abs. 2 BMG). Die Behörde geht dann auf den Wohnungsgeber zu. Angenehm ist das für keine Seite, deshalb sollte die Bestätigung einfach rechtzeitig vorliegen.

Gilt das auch bei Auszug?

Eine Abmeldung beim Bürgeramt ist nur nötig, wenn der Mieter ins Ausland zieht oder keine neue Wohnung im Inland bezieht. Für den normalen Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Wohnort.

Rechtsgrundlagen: § 19 und § 54 Bundesmeldegesetz. Dieser Beitrag und die Antworten oben bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Vermieten in Hamm, ohne Formalien-Ärger

Pflicht. Frist. Zwei Minuten.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine der wenigen echten Vermieterpflichten rund um den Einzug. Wir sorgen dafür, dass sie zum Übergabetermin fertig auf dem Tisch liegt.

Fristen im Blick

Zwei Wochen nach Einzug ist die Bestätigung fällig. Bei jeder Vermietung, die wir begleiten, gehört sie zur Übergabemappe.

Richtig ausgefüllt

Einzugsdatum, Anschrift und alle einziehenden Personen: Fehlt eine Angabe, schickt das Bürgeramt Ihren Mieter zurück.

Komplett vorbereitet

Übergabeprotokoll, Zählerstände und Wohnungsgeberbestätigung stimmen wir aufeinander ab, damit der Einzugstag rund läuft.

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