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Wohnungsschlüssel und Umzugskartons beim Auszug.

Kündigung des Mietvertrags

Die kostenlose Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben – als PDF, Word oder Text zum Kopieren

Richtig kündigen – in Schriftform und fristgerecht

Ein Kündigungsschreiben ist schnell aufgesetzt – aber nur, wenn es die Formregeln einhält, ist es wirksam: Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter, Zugang beim Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats, und im Zweifel ein Nachweis über den Zugang. Nutzen Sie den Mustertext unten (Platzhalter ersetzen, kopieren, ausdrucken, unterschreiben), die Word-Vorlage zum Bearbeiten oder das PDF zum handschriftlichen Ausfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schriftform: Brief mit Unterschrift aller Mieter – keine E-Mail.
  • Frist: Zugang bis zum 3. Werktag des Monats = 3 Monate ab diesem Monat.
  • Nachweis: Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen.

Mustertext (Platzhalter in [Klammern] ersetzen)

[Vorname Nachname aller Mieter]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [TT.MM.JJJJ]

Ordentliche Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Anschrift, Etage/Lage der Wohnung]

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit kündige(n) ich/wir den bestehenden Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum [Datum des Mietendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir/uns den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich. Für die Wohnungsübergabe schlagen Sie mir/uns bitte rechtzeitig einen Termin vor.

Meine/Unsere neue Anschrift ab dem Auszug lautet: [neue Anschrift]. Ich/Wir bitte(n) darum, die Kaution nach ordnungsgemäßer Abwicklung auf folgendes Konto zurückzuzahlen: [IBAN].

Mit freundlichen Grüßen

______________________________
[Unterschrift Mieter/in 1]

______________________________
[Unterschrift Mieter/in 2, falls vorhanden]

Die drei Stolperfallen

1. Die falsche Form: Nur der unterschriebene Brief wahrt die Schriftform des § 568 BGB. 2. Das falsche Datum: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt – nicht der Poststempel. Bis zum 3. Werktag zugegangen, zählt der laufende Monat für die dreimonatige Frist mit. 3. Fehlende Unterschriften: Stehen zwei Personen im Mietvertrag, müssen beide unterschreiben – sonst ist die Kündigung unwirksam.

Praxis-Tipp

Die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" rettet Ihre Kündigung, falls Sie sich beim Datum verrechnet haben – sie bleibt dann trotzdem wirksam, nur eben zum korrekten Termin.

Eine Kündigung kostet zehn Minuten – eine formunwirksame Kündigung einen Monat Miete.

Und nach der Kündigung?

Dann beginnt die Umzugsphase: Unsere Umzugs-Checkliste sortiert alle To-dos mit Zeitplan, und für den Auszugstermin gibt es das Wohnungsübergabe-Protokoll – damit die Kaution zügig zurückkommt. Sie suchen direkt eine neue Wohnung in Hamm? Mit unserer Bewerbungs-Checkliste sind Sie vorbereitet.

Mustervorlage ohne Gewähr – sie bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags braucht die Schriftform (§ 568 BGB): ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, WhatsApp oder Fax sind unwirksam – die Kündigungsfrist beginnt damit gar nicht erst zu laufen.

Welche Frist gilt für meine Kündigung?

Für Mieter regulär drei Monate: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Details und Sonderfälle erklärt unser Beitrag zu den Kündigungsfristen.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja – die Kündigung muss von allen Personen unterschrieben sein, die im Mietvertrag als Mieter stehen, und sie muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?

Am sichersten: persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben – das scheitert, wenn niemand öffnet). Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, nicht das Absendedatum.

Warum die Form über die Wirksamkeit entscheidet

Schriftlich. Unterschrieben. Nachweisbar.
Die meisten unwirksamen Kündigungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form – und kosten dann einen ganzen Monat Miete extra.

Schriftform ist Pflicht

Nur ein eigenhändig unterschriebener Brief zählt. Digitale Kündigungen sind bei Wohnraum unwirksam – egal, was der Vermieter sagt.

Der 3. Werktag zählt

Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats zu, zählt der Monat mit – einen Tag später kostet es einen vollen Monat mehr.

Zugang beweisen

Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen: Wer den Zugang nicht nachweisen kann, hat im Streitfall schlechte Karten.

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