Unterlagen für den Verkauf
Die komplette Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken – damit beim Verkauf nichts fehlt
Verkaufsunterlagen – mit dieser Checkliste vergessen Sie nichts
Wer eine Immobilie verkauft, braucht erstaunlich viele Dokumente – und genau hier verlieren private Verkäufer am häufigsten Zeit. Fehlt eine Unterlage, stockt die Finanzierung des Käufers oder der Notartermin platzt. Mit dieser Checkliste haben Sie alles im Blick: Haken Sie ab, was schon vorliegt – oder laden Sie die Liste als gebrandetes PDF herunter. Als Ihr Makler in Hamm stellen wir die Unterlagen gerne mit Ihnen zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss & Wohnfläche braucht jede Immobilie.
- Eigentumswohnung: zusätzlich Teilungserklärung, Hausgeld-Abrechnungen & Protokolle.
- Vollständige Unterlagen = schnellerer Verkauf und ein reibungsloser Notartermin.
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1. Immer erforderlich (jede Immobilie)
VorhandenBestellt- Aktueller Grundbuchauszug (möglichst nicht älter als 3 Monate)
- Energieausweis (Bedarf oder Verbrauch – Pflicht)
- Grundriss bzw. Baupläne aller Etagen
- Wohnflächenberechnung
- Lageplan / Flurkarte (Katasteramt)
- Aussagekräftige Fotos und Objektbeschreibung fürs Exposé
- Personalausweis (Identitätsnachweis beim Notar)
2. Beim Haus / Grundstück zusätzlich
VorhandenBestellt- Baubeschreibung und Auszug aus der Bauakte
- Nachweise über Modernisierungen & Sanierungen (Rechnungen, Jahr)
- Gebäudeversicherungs-Police
- Grundsteuerbescheid
- Übersicht der Energie- und Nebenkosten der letzten Jahre
- Bei Bedarf: Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
3. Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich
VorhandenBestellt- Teilungserklärung und Aufteilungsplan
- Hausgeld-Abrechnungen der letzten 3 Jahre
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
- Aktueller Wirtschaftsplan
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Kontaktdaten der Hausverwaltung
4. Bei vermieteter Immobilie zusätzlich
VorhandenBestellt- Aktuelle Mietverträge
- Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen
- Übersicht der Mieteinnahmen / Mieterliste
Wo bekomme ich die Unterlagen? – Anlaufstellen in Hamm
Die meisten Dokumente liegen Ihnen bereits vor oder lassen sich schnell beschaffen. Für Immobilien in Hamm sind das die Anlaufstellen:
| Unterlage | Wo erhältlich | Für Hamm konkret |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht | Amtsgericht Hamm (oder über den Notar) |
| Lageplan / Flurkarte | Kataster- bzw. Vermessungsamt | Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm |
| Baupläne & Bauakte | Bauaktenarchiv der Kommune | Bauaktenarchiv beim Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Hamm – Bearbeitung dauert bis zu 2 Wochen, früh beantragen |
| Energieausweis | qualifizierter Aussteller | Energieberater oder Schornsteinfeger vor Ort – wir vermitteln gern |
| Grundsteuerbescheid | eigene Unterlagen | ersatzweise bei der Stadt Hamm anfragen |
| WEG-Unterlagen | Hausverwaltung | Teilungserklärung notfalls auch über das Grundbuchamt |
Als Makler beschaffen wir fehlende Unterlagen im Rahmen des Verkaufsauftrags routinemäßig mit – wir kennen die Abläufe der Hammer Ämter aus der täglichen Arbeit.
Ein Verkauf scheitert selten am Preis – aber oft an einer fehlenden Unterlage zum falschen Zeitpunkt.
Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen
Sie müssen das nicht allein stemmen: Als Ihr Makler in Hamm wissen wir genau, welche Dokumente Käufer und Banken sehen wollen, beschaffen fehlende Unterlagen und bereiten alles für den Notartermin vor. So starten Sie von Anfang an vollständig – und verkaufen schneller.
Starten Sie mit dem wichtigsten Schritt: Lassen Sie Ihre Immobilie kostenlos bewerten – oder lesen Sie, worauf es beim Energieausweis und bei den Kaufnebenkosten ankommt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 80 GEG – Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf
- § 87 GEG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- GNotKG – Gebühren für Grundbuchauszüge (10/20 €)
- Wohnflächenverordnung – Grundlage der Wohnflächenberechnung
Stand: August 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, hängt von Objekt und Situation ab; er ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Immer erforderlich sind ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung, ein Lageplan sowie aussagekräftige Fotos. Beim Haus kommen Baubeschreibung, Modernisierungsnachweise und die Gebäudeversicherung dazu, bei einer Eigentumswohnung Teilungserklärung, die letzten Hausgeld-Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Wo bekomme ich den Grundbuchauszug?
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als eingetragener Eigentümer haben Sie ein berechtigtes Interesse und bekommen ihn problemlos – online, schriftlich oder vor Ort.
Brauche ich beim Verkauf zwingend einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis ist Pflicht und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer übergeben werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Energieausweis.
Was ist die Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist das zentrale Dokument einer Eigentumswohnung. Sie legt fest, was Sondereigentum (Ihre Wohnung) und was Gemeinschaftseigentum ist, und regelt die Aufteilung des Gebäudes. Käufer und finanzierende Bank verlangen sie immer.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro (GNotKG). Beantragen können ihn Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse – direkt beim Grundbuchamt oder über einen Notar.
Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?
Käufer und Banken erwarten in der Regel einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Zum Notartermin ruft der Notar ohnehin den tagesaktuellen Stand ab – für Exposé und Finanzierung reicht ein aktueller Ausdruck.
Was droht ohne Energieausweis?
Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht (Gebäudeenergiegesetz): Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgezeigt und bei Übergabe ausgehändigt werden. Verstöße sind bußgeldbewehrt – und im Inserat müssen die Energiekennwerte stehen.
Wer erstellt eine Wohnflächenberechnung?
Wenn keine vorliegt: Architekten, Vermessungsbüros oder Sachverständige berechnen die Fläche nach Wohnflächenverordnung. Vorsicht bei alten eigenen Messungen – weicht die tatsächliche Fläche deutlich ab, drohen später Gewährleistungsdiskussionen.
Die Baupläne sind verschollen – was nun?
Bei der Stadt liegt zu jedem genehmigten Gebäude eine Bauakte. Eigentümer können Einsicht beantragen und Kopien der Pläne anfordern. Das dauert je nach Amt einige Zeit – kümmern Sie sich früh darum.
Muss ich Mängel und alte Schäden offenlegen?
Ja – bekannte wesentliche Mängel (z. B. frühere Wasserschäden, Schwamm, Altlasten) müssen Sie ungefragt offenbaren. Wer sie verschweigt, riskiert trotz Gewährleistungsausschluss die Haftung wegen arglistiger Täuschung. Ehrlichkeit schützt den Verkauf.
Warum Verkäufer mit uns nichts vergessen
Vollständig. Geordnet. Rechtssicher.
Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund, warum sich ein Verkauf in die Länge zieht. Wir stellen mit Ihnen alles zusammen, bevor der erste Interessent anfragt.
Wir wissen, was zählt
Wir kennen genau die Dokumente, die Käufer und finanzierende Banken sehen wollen – und beschaffen fehlende Unterlagen mit Ihnen gemeinsam.
Keine Verzögerung
Wer vollständig startet, verkauft schneller. Wir sorgen dafür, dass beim Notartermin nichts fehlt und der Kauf reibungslos läuft.
Rechtssicher
Korrekte und vollständige Unterlagen schützen Sie vor Haftung, Rückfragen und späteren Streitigkeiten.