Grundriss digitalisieren: vom alten Plan zur sauberen Datei
Woher Sie den Plan bekommen, welche Wege es gibt und worauf Sie beim Scannen, Nachzeichnen und Veröffentlichen achten
Grundriss digitalisieren: Darum geht es
Im Schrank liegt eine Rolle vergilbter Pläne, vielleicht noch vom Bau in den Sechzigern, vielleicht aus dem Nachlass der Eltern. Für den Verkauf, die Vermietung oder einen Umbau brauchen Sie den Grundriss aber als Datei: zum Mailen, für das Exposé, für das Inserat. Einen Grundriss zu digitalisieren klingt nach einem Handgriff. Tatsächlich gibt es mehrere Wege, und sie führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Dieser Ratgeber zeigt, woher Sie einen alten Plan bekommen, wenn keiner auffindbar ist, wie Sie ihn richtig scannen oder fotografieren und wann sich das Nachzeichnen lohnt. Dazu kommen die Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt: Maßstab, Abweichungen zum heutigen Bestand, Urheberrecht und persönliche Daten im Plankopf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Scan oder Handyfoto ist schnell gemacht, bleibt aber ein Bild des alten Papiers mit Flecken, Verzerrung und Handnotizen.
- Erst das Nachzeichnen ergibt einen sauberen Plan, den Interessenten auf dem Handy und im Druck gut lesen können.
- Fehlt ein Plan, ist die Bauakte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde oft die beste Vorlage.
Warum alte Grundrisse digitalisieren?
Exposé, Inserat und Bank brauchen lesbare Dateien
Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, schickt Unterlagen heute fast nur noch digital. Interessenten schauen sich ein Inserat zuerst auf dem Handy an, und viele schauen sich dabei den Grundriss genau an. Auch eine Bank fragt bei einer Finanzierung nach Plänen und Flächenangaben. Ein schief abfotografiertes Blatt mit Kaffeerand macht dabei keinen guten Eindruck und lässt sich kaum vergrößern, ohne dass die Maße verschwimmen.
Vergilbte Pausen, Bleistift und Handnotizen
Alte Baupläne sind oft Lichtpausen auf dünnem Papier. Sie vergilben, Linien verblassen, Knicke brechen mit den Jahren auf. Viele Pläne tragen zudem Notizen aus Jahrzehnten: Bleistiftmaße vom Küchenbauer, durchgestrichene Wände, ein Kringel um das spätere Kinderzimmer. Für Sie sind das wertvolle Hinweise. Für ein Exposé sind sie Störgeräusch. Wer den Plan jetzt sichert, bewahrt außerdem das Original, bevor es weiter zerfällt.
Woher Sie einen alten Grundriss bekommen
Eigene Unterlagen zuerst
Bevor Sie bei einer Behörde anfragen, lohnt der Blick in die eigenen Ordner. Häufig finden sich Pläne an diesen Stellen:
- in den Anlagen zum Kaufvertrag oder in der Baubeschreibung,
- in einer Kopie des Bauantrags oder der Baugenehmigung,
- bei Eigentumswohnungen in der Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan, den oft auch die Hausverwaltung vorliegen hat,
- bei Erben im Nachlass, etwa in einer Mappe mit Versicherungs- und Hausunterlagen.
Wer eine Immobilie geerbt hat, sucht meist gleich mehrere Unterlagen zusammen. Unsere Checkliste für die geerbte Immobilie hilft, den Überblick zu behalten.
Bauakte einsehen oder anfordern
Ist zu Hause nichts zu finden, führt der Weg zur Bauakte. Sie liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, also bei der Stadt oder beim Kreis, in dem das Grundstück liegt. Dort sind die Unterlagen früherer Bauanträge gesammelt, oft mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und einer Wohnflächenberechnung aus der Bauzeit.
Wer die Bauakte einsehen darf, regelt jede Behörde nach ihrem Landesrecht. Eigentümer und Erbbauberechtigte sowie Personen mit deren Vollmacht kommen in aller Regel an die Akte. Für die Bauakteneinsicht gehören zum Antrag meist ein Personalausweis, je nach Behörde ein Eigentumsnachweis und bei Bevollmächtigten eine Vollmacht. Einsicht, Auskünfte und Kopien sind in der Regel gebührenpflichtig.
Ein Beispiel aus der Praxis ist das Bauaktenarchiv der Stadt Hamm. Laut der städtischen Seite können Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte und deren Bevollmächtigte die Bauakte einsehen und Kopien beantragen. Nötig sind ein Personalausweis und für Bevollmächtigte eine Vollmacht. Der Antrag geht online, per Post, per Fax oder persönlich, die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern.
| Leistung (Stadt Hamm) | Gebühr |
|---|---|
| Komplette Bauakte bis 100 Seiten | 48,00 € |
| Jede weiteren 100 Seiten | 24,00 € |
| Einsichtnahme mit Beratung | 26,00 € je halbe Stunde |
| Kopien | 1,00 € je Seite |
Diese Beträge gelten nur für Hamm und stammen von der Seite der Stadt (Stand Oktober 2026). Andere Städte und Kreise haben eigene Gebührensatzungen. In Bayern beispielsweise beschreibt das BayernPortal den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde und nennt als Nachweise Personalausweis, Eigentumsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht. Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach, welche Unterlagen sie verlangt und ob die Akte digital oder auf Papier herausgegeben wird.
Sie brauchen selten die ganze Akte. Fragen Sie gezielt nach den Grundrissen der einzelnen Geschosse, nach Schnitt und Ansichten und, falls vorhanden, nach der Wohnflächenberechnung. Bei Häusern mit mehreren Bauanträgen gehört der jüngste genehmigte Stand dazu.
Wenn kein Plan existiert
Manchmal enthält die Bauakte keinen brauchbaren Grundriss, etwa bei sehr alten Häusern oder nach Archivverlusten. Dann ist eine eigene Skizze mit Maßen die Vorlage. Dafür genügen ein Zollstock oder ein Laser-Entfernungsmesser, Papier und etwas Geduld: Raum für Raum die Wandlängen messen, Türen und Fenster einzeichnen, Maße direkt an die Wände schreiben. Als Hilfe gibt es unsere Muster-Skizze zum Ausdrucken mit Kästchenraster und Beispiel, weitere Vorlagen finden Sie unter Dokumente.
Drei Wege zum digitalen Grundriss
Ob Bauakte, Fund im Keller oder eigene Skizze: Aus der Vorlage wird auf einem von drei Wegen eine Datei. Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, was am Ende herauskommt.
| Weg | Ergebnis | Aufwand |
|---|---|---|
| Scannen oder abfotografieren | Bilddatei des alten Plans, mit Papierfarbe, Flecken und Notizen | Wenige Minuten, kostenlos |
| Selbst nachzeichnen mit App oder Programm | Neu gezeichneter Plan, Qualität hängt von Übung und Programm ab | Einige Stunden je Etage, oft kostenlos |
| Nachzeichnen lassen | Neu gezeichneter, einheitlich gestalteter Plan als Datei | Vorlage hochladen, Kosten je nach Anbieter |
Scannen oder abfotografieren
Der schnellste Weg: Der Plan wird zur Bilddatei. Für die eigene Ablage und als Vorlage für den nächsten Schritt ist das ideal. Wer einen Grundriss aus einem Foto erstellen möchte, braucht vor allem eine gerade, scharfe Aufnahme, die als Vorlage dient. Ein Scan zeigt allerdings genau das, was auf dem Papier steht, also auch das Vergilbte, die Knicke und die Bleistiftnotizen. Text und Linien lassen sich im Scan nicht bearbeiten. Wie die Vorlage brauchbar wird, steht im nächsten Abschnitt.
Selbst nachzeichnen mit App oder Programm
Wer den Plan neu zeichnen möchte, findet zahlreiche Grundriss-Apps und Zeichenprogramme, viele davon in einer kostenlosen Grundversion. Üblich ist es, den Scan als Hintergrund zu laden und die Wände darüber nachzuziehen, oder die Räume direkt mit ihren Maßen einzugeben. Einige Apps bieten zusätzlich an, Räume mit der Handykamera zu erfassen. Wie genau das gelingt, hängt von Gerät, Licht und Raum ab, deshalb lohnt der Abgleich mit gemessenen Maßen.
Der Aufwand wird oft unterschätzt. Wände mit unterschiedlichen Stärken, schräge Ecken, Treppen und Dachschrägen kosten Zeit, und am Ende soll der Plan auch ordentlich aussehen: einheitliche Linien, lesbare Raumnamen, sinnvolle Beschriftung. Für einen einzelnen Plan ist das gut machbar, wenn Sie Freude am Detail haben.
Nachzeichnen lassen
Der dritte Weg: Sie geben die Vorlage ab und erhalten einen neu gezeichneten Plan zurück. Das ist sinnvoll, wenn der Plan für ein Exposé oder Inserat gebraucht wird und schnell fertig sein soll. Achten Sie darauf, was genau geliefert wird, ob Maße und Flächen enthalten sind und wer den Plan vor der Auslieferung prüft.
Richtig scannen und fotografieren: so wird die Vorlage brauchbar
Ob Sie selbst nachzeichnen oder zeichnen lassen: Je besser die Vorlage, desto weniger Rätselraten. Mit diesen Punkten gelingt ein Scan oder Handyfoto, aus dem sich alle Maße sicher ablesen lassen.
- Ganzes Blatt aufnehmen: alle vier Ecken, den Maßstab im Plankopf und eine eventuell vorhandene Maßstabsleiste.
- Gerade von oben: das Handy parallel zum Blatt halten, mittig darüber. Schräge Aufnahmen machen aus Rechtecken Trapeze.
- Plan glatt legen: gerollte Pläne einige Stunden unter Büchern flach drücken, Ecken beschweren, aber keine Maße verdecken.
- Gleichmäßiges Licht: Tageslicht am Fenster, kein Blitz, kein eigener Schatten auf dem Papier.
- Kein Weitwinkel: lieber einen Schritt zurück und den normalen Zoom nutzen, die Weitwinkellinse verbiegt Linien zum Rand hin.
- Große Pläne in Teilen: lieber zwei oder drei scharfe Aufnahmen mit Überlappung als ein unscharfes Gesamtbild, dazu ein Übersichtsfoto.
- Prüfen vor dem Wegräumen: In der Vergrößerung muss jede Maßzahl lesbar sein, sonst neu aufnehmen.
Ein Flachbettscanner liefert die gleichmäßigste Qualität, ist aber meist zu klein für Baupläne. Viele Copyshops scannen auch große Formate. Speichern Sie Scans als PDF oder als Bilddatei in hoher Auflösung, damit beim Vergrößern nichts verloren geht.
Worauf Sie beim Digitalisieren achten
Maßstab und Verzerrung: Maße nicht aus dem Bild abgreifen
Ein Plan im Maßstab 1:100 bedeutet: Ein Zentimeter auf dem Papier entspricht einem Meter in der Wirklichkeit. Das gilt aber nur für das Original. Ein Foto, eine Kopie oder ein Scan auf einem anderen Format verändern die Größe, und schon wenige Grad Schräglage verzerren die Proportionen. Lesen Sie Maße deshalb immer an den eingeschriebenen Maßzahlen ab und messen Sie nicht mit dem Lineal auf dem Bildschirm nach. Fehlt eine Maßzahl, hilft nur das Nachmessen vor Ort.
Bestand prüfen: Wurde abweichend gebaut oder umgebaut?
Ein Plan aus der Bauakte zeigt, was beantragt und genehmigt wurde. Was tatsächlich gebaut wurde, kann davon abweichen. Dazu kommen Jahrzehnte an Veränderungen: ein Durchbruch zwischen Küche und Esszimmer, ein ausgebautes Dachgeschoss, ein geschlossener Kamin. Gehen Sie mit dem Plan einmal durch das Haus und markieren Sie, was heute anders ist. Für die Wohnfläche ist das mehr als eine Formalie. Wird sie nach der Wohnflächenverordnung ermittelt, sieht § 3 Abs. 4 WoFlV vor: Wurde die Grundfläche aus einer Bauzeichnung berechnet und abweichend davon gebaut, ist sie neu zu ermitteln, durch Ausmessung oder anhand einer berichtigten Bauzeichnung. Verbindlich ist die Verordnung nach ihrem § 1 allerdings nur, wenn nach dem Wohnraumförderungsgesetz gerechnet wird. Mehr dazu im Ratgeber zum bemaßten Grundriss.
Ältere Bauakten enthalten zudem oft eine Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Laut § 5 WoFlV bleibt es bei einer bis zum 31. Dezember 2003 nach der II. BV berechneten Wohnfläche, solange keine baulichen Änderungen eine Neuberechnung erfordern.
Rohbaumaße im alten Plan
Viele alte Pläne sind in Rohbaumaßen bemaßt, also ohne Putz und Bekleidung, oft im Raster der Maßordnung im Hochbau. Die Zahlen sehen dann ungewohnt aus, etwa mit einer kleinen hochgestellten Fünf hinter der letzten Ziffer (1,68⁵ steht für 1,685 m). Wie Sie solche Maße lesen und was das für die Wohnfläche bedeutet, erklärt unser Ratgeber zum bemaßten Grundriss.
Urheberrecht an Plänen
Zu den geschützten Werken zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten und Skizzen. Geschützt sind nach § 2 Abs. 2 UrhG allerdings nur persönliche geistige Schöpfungen. Ob ein bestimmter Architektenplan diese Schwelle erreicht, hängt vom Einzelfall ab. Wer einen fremden Plan unverändert im Internet veröffentlichen möchte, sollte das im Blick haben. Auch ein Bauwerk selbst kann als Werk der Baukunst geschützt sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Ob und wie ein Plan veröffentlicht werden darf, hängt vom Einzelfall ab. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Persönliche Daten im Plankopf schwärzen
Im Plankopf alter Pläne stehen oft Namen und Anschrift des damaligen Bauherrn, des Architekten, manchmal auch Unterschriften und Stempel. Bevor Sie einen Scan weitergeben oder veröffentlichen, sollten Sie diese Angaben unkenntlich machen. Am einfachsten geht das in der Bilddatei mit einem deckenden Rechteck, bei Papier mit einem breiten schwarzen Stift auf einer Kopie, nie auf dem Original.
Wenn Sie nicht selbst zeichnen möchten
Wenn Ihnen das Nachzeichnen zu aufwendig ist, können Sie Ihren alten Plan neu zeichnen lassen. Sie laden einen Scan oder ein Handyfoto als PDF, JPG, PNG oder HEIC hoch, wir zeichnen daraus einen neuen Exposé-Grundriss und liefern ihn als PDF und PNG, in der Regel 2 bis 4 Werktage nach Bestellung. Paket Basis gibt es ab 29 € für die erste Etage, Paket Plus mit Maßketten, Raumflächen und einer Flächenaufstellung nach den Regeln der WoFlV ab 49 €. Jeder Plan wird von uns geprüft, bevor er freigegeben wird.
Ein erkennbarer Plankopf mit Namen und Anschrift wird vor der Verarbeitung automatisch entfernt, weitere Namen schwärzen Sie bitte vorab. Wichtig zur Einordnung: Ein Exposé-Grundriss ist eine Vermarktungsgrafik. Die Maße stammen aus Ihrer Vorlage und gelten ohne Gewähr, eine Messung vor Ort findet nicht statt, und der Plan ersetzt keine Pläne für einen Bauantrag.
Unsere Einschätzung
Ein sauberer Grundriss gehört zu den Unterlagen, die beim Verkauf und bei der Vermietung am meisten bewirken. Interessenten verstehen eine Immobilie über den Plan oft schneller als über jedes Foto, und Rückfragen zu Raumgrößen werden seltener. Der Aufwand lohnt sich deshalb meist früh im Prozess, bevor Exposé und Inserat entstehen. Wie sich Unterlagen in den Ablauf einfügen, zeigt unser Fahrplan zum Immobilienverkauf, welche Papiere insgesamt bereitliegen sollten, die Checkliste für Verkaufsunterlagen. Wer vermietet, findet Hinweise zum Inserat im Beitrag Wohnung vermieten in Hamm, wer geerbt hat, im Ratgeber geerbtes Haus verkaufen.
Und wenn Sie neben den Plänen auch wissen möchten, was die Immobilie am Markt wert ist: Eine kostenlose Marktpreiseinschätzung können Sie jederzeit unverbindlich anfragen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 3 WoFlV: Ermittlung der Grundfläche, Abs. 4 zu Bauzeichnung und abweichender Bauausführung
- § 5 WoFlV: Überleitungsvorschrift für Berechnungen nach der II. BV bis 31.12.2003
- § 2 UrhG: Geschützte Werke, Abs. 1 Nr. 4 Werke der Baukunst, Nr. 7 Darstellungen technischer Art wie Pläne und Skizzen
- Stadt Hamm, Bauaktenarchiv: Berechtigte, Unterlagen, Antragswege und Gebühren
- BayernPortal, Bauakten: Beantragung der Einsichtnahme: Beispiel für ein anderes Bundesland
Stand: Oktober 2026. Gebühren und Verfahren der Bauaufsichtsbehörden können sich ändern, maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Behörde. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Scan und einem nachgezeichneten Grundriss?
Es gibt drei Wege, einen alten Grundriss zu digitalisieren: Sie scannen oder fotografieren den Plan, Sie zeichnen ihn mit einer App oder einem Zeichenprogramm selbst nach, oder Sie lassen ihn nachzeichnen. Ein Scan ist schnell gemacht, bleibt aber ein Bild des alten Papiers mit allen Flecken und Handnotizen. Erst das Nachzeichnen ergibt einen sauberen, gut lesbaren Plan.
Kann ich einen Grundriss kostenlos digitalisieren?
Ja. Ein Scan, ein sorgfältiges Handyfoto und das eigene Nachzeichnen kosten vor allem Zeit. Kosten können anfallen, wenn Sie den Plan erst aus der Bauakte holen müssen: Einsicht und Kopien sind bei den Bauaufsichtsbehörden in der Regel gebührenpflichtig, die Höhe regelt jede Behörde selbst.
Wo bekomme ich den Grundriss meines Hauses?
Zuerst in den eigenen Unterlagen: Kaufvertrag mit Anlagen, Baubeschreibung, Bauantrag oder bei Wohnungen die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Fehlt dort ein Plan, hilft oft die Bauakte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, also bei der Stadt oder beim Kreis, in dem das Grundstück liegt.
Wer darf die Bauakte einsehen und was muss ich mitbringen?
In der Regel Eigentümer und Erbbauberechtigte sowie Personen, die sie bevollmächtigt haben. Meist brauchen Sie einen Personalausweis, je nach Behörde einen Eigentumsnachweis wie Grundbuchauszug oder Kaufvertrag und als Bevollmächtigter eine Vollmacht. Die genauen Regeln legt jede Behörde selbst fest, ein Blick auf deren Internetseite lohnt sich vorher.
Was kostet die Einsicht in die Bauakte?
Das richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Behörde. Ein Beispiel: Die Stadt Hamm nennt auf ihrer Seite zum Bauaktenarchiv 48,00 € für eine komplette Bauakte bis 100 Seiten, 24,00 € für jede weiteren 100 Seiten, 26,00 € je halbe Stunde für die Einsichtnahme mit Beratung und 1,00 € je Seite für Kopien (Stand Oktober 2026). Andere Behörden rechnen anders ab.
Reicht ein Handyfoto vom Grundriss?
Als Vorlage zum Nachzeichnen oft ja, wenn das ganze Blatt gerade von oben, scharf und ohne Schatten aufgenommen ist und alle Maße lesbar sind. Als fertige Grafik für ein Exposé reicht es meist nicht, weil Verzerrung, Papierfarbe und Handnotizen mit ins Bild kommen.
Stimmt ein alter Plan aus der Bauakte noch?
Nicht zwingend. Häufig wurde abweichend gebaut oder später umgebaut, etwa eine Wand versetzt oder das Dachgeschoss ausgebaut. Wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung ermittelt und wurde sie aus einer Bauzeichnung berechnet, von der beim Bau abgewichen wurde, ist sie nach § 3 Abs. 4 neu zu ermitteln, durch Ausmessung oder anhand einer berichtigten Bauzeichnung. Vergleichen Sie den Plan deshalb Raum für Raum mit dem heutigen Stand.
Darf ich einen Architektenplan einfach kopieren und veröffentlichen?
Vorsicht: Zeichnungen, Pläne und Skizzen können nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz geschützt sein, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung sind. Ob das für einen bestimmten Plan gilt, hängt vom Einzelfall ab. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung, im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.