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Heller Hausflur mit geschlossener weißer Wohnungstür, im Vordergrund liegt ein Schlüsselbund auf einer hellen Holzkommode.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Vorlage für die Bestätigung Ihres bisherigen Vermieters, als PDF und Word, mit Alternativen für Erstmieter

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vorlage und Überblick

Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihr bisheriger Vermieter oder die Hausverwaltung, dass aus Ihrem Mietverhältnis bis zu einem bestimmten Tag keine Mietrückstände bestehen. Bei der Wohnungssuche kann die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihre Bewerbung stützen. Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Ausfüllen am Rechner. Darunter lesen Sie, ob der Vermieter sie ausstellen muss, was drinstehen sollte und was Sie vorlegen können, wenn es keine Bescheinigung gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausstellen: Der bisherige Vermieter muss sie grundsätzlich nicht ausstellen (BGH, VIII ZR 238/08). Eine Quittung über gezahlte Mieten steht Ihnen zu (§ 368 BGB).
  • Verlangen: Nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden kann der neue Vermieter sie von Bewerbern nicht verlangen.
  • Vorlage: mit Stichtag und einem Feld für Punkte, die noch offen sind, etwa die Betriebskostenabrechnung oder die Kaution.
Vorlage Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) zum Ausfüllen: Felder für Aussteller, Mieter, Mietobjekt und Mietverhältnis, Bestätigung ohne Mietrückstände bis zum Stichtag, Ausnahmen für Betriebskostenabrechnung und Kaution sowie Unterschrift und Stempel des Vermieters oder der Hausverwaltung.
So sieht die Vorlage aus. Eine Seite, die Ihr bisheriger Vermieter oder die Hausverwaltung ausfüllt und unterschreibt. Als Word zum Ausfüllen am Rechner oder als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand.
Vorlage Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) zum Ausfüllen: Felder für Aussteller, Mieter, Mietobjekt und Mietverhältnis, Bestätigung ohne Mietrückstände bis zum Stichtag, Ausnahmen für Betriebskostenabrechnung und Kaution sowie Unterschrift und Stempel des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Laden Sie die Vorlage herunter und füllen Sie sie aus.

Sofort-Download: ohne Anmeldung · ohne E-Mail · 100 % kostenlos

Tragen Sie die Angaben zu Mietern und Wohnung gern vorab ein und geben Sie die Vorlage dann Ihrem bisherigen Vermieter. Bestätigung, Stichtag und Unterschrift sind seine Sache.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Mit der Bescheinigung erklärt der bisherige Vermieter, dass ihm der Mieter aus dem Mietverhältnis keine Miete schuldet. Das geht weiter als eine Quittung: Eine Quittung bestätigt nur, dass eine Zahlung angekommen ist. Die Bescheinigung sagt dagegen, dass bis zum Stichtag nichts mehr offen ist. Ein Gesetz, das Inhalt oder Form vorschreibt, gibt es nicht.

Im Alltag heißt das Dokument auch Mietschuldenfreiheitsbestätigung, Mietschuldenfreiheitserklärung oder Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit. Manche Vermieter sprechen von einer Vorvermieterbescheinigung, gesucht wird sie oft auch als Vormieterbescheinigung.

Was die Bescheinigung nicht leistet: Sie beschreibt einen Stand und sagt nichts über die künftige Zahlungsfähigkeit. Sie bestätigt auch nicht, dass jede Zahlung pünktlich eingegangen ist. Der Bundesgerichtshof folgte der Auffassung, dass eine solche Bescheinigung nur sehr eingeschränkt geeignet ist, über Zuverlässigkeit und Solvenz eines Mieters Auskunft zu geben.

Nicht verwechseln: Wohnungsgeberbestätigung und Mietbescheinigung

Die Wohnungsgeberbestätigung brauchen Sie nach dem Einzug für die Anmeldung beim Bürgeramt, über Zahlungen sagt sie nichts. Mietbescheinigungen oder Vermieterbescheinigungen für das Jobcenter oder die Wohngeldstelle sind Formulare der Behörden, in denen der Vermieter Angaben zur Wohnung und zur aktuellen Miete macht. Beide ersetzen keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, und umgekehrt.

Muss der Vermieter die Bescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich nein. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass ein Vermieter seinem bisherigen Mieter bei Ende des Mietverhältnisses keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erteilen muss, jedenfalls wenn im Mietvertrag nichts dazu geregelt ist (BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08). Eine solche Pflicht ergibt sich nicht als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag nach § 241 Abs. 2 BGB, und eine entsprechende Verkehrssitte ließ sich im entschiedenen Fall nicht feststellen. Im entschiedenen Fall verlangten die Mieter zuletzt sogar nur eine Bescheinigung mit Einschränkungen. Auch die musste der Vermieter nicht ausstellen.

Das Gericht begründete das auch mit dem Risiko für den Vermieter. Der BGH sah die Gefahr, dass eine solche Bescheinigung als Ausgleichsquittung verstanden werden könnte, mit der der Vermieter auf noch offene Ansprüche verzichtet, oder als Zeugnis gegen sich selbst, das ihm in einem späteren Streit schadet. Außerdem muss sich ein Vermieter beim Auszug nicht sofort festlegen: Ihm steht eine angemessene Frist zu, in der er prüft, ob noch Forderungen bestehen und ob er die Kaution dafür verwendet.

Anders kann es sein, wenn die Ausstellung ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Blick in den bisherigen Mietvertrag lohnt sich also.

Was Ihnen zusteht: die Quittung

Einen Anspruch haben Sie auf eine Quittung über die gezahlten Mieten. Wer eine Leistung empfängt, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen (§ 368 BGB). Die Kosten der Quittung trägt grundsätzlich der Schuldner, also der Mieter, sofern sich aus dem Mietverhältnis nichts anderes ergibt (§ 369 BGB). Mit diesen Quittungen und Ihren eigenen Zahlungsbelegen können Sie nach Ansicht des BGH selbst feststellen und belegen, dass alle Mieten gezahlt sind. Für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung selbst gibt es keine gesetzliche Regel zu Kosten.

Darf der neue Vermieter die Bescheinigung verlangen?

Ein Gesetz regelt diese Frage nicht, und der Bundesgerichtshof hat sie im Verfahren von 2009 ausdrücklich offengelassen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten in ihrer Orientierungshilfe zur Selbstauskunft von Mietinteressenten (Stand Januar 2026) die Auffassung, dass ein Vermieter die Bescheinigung von Bewerbern nicht verlangen kann, weil der bisherige Vermieter nicht verpflichtet ist, sie zu erstellen. Nach derselben Orientierungshilfe sind auch Fragen nach den Kontaktdaten aktueller oder früherer Vermieter unzulässig.

Zulässig ist nach Auffassung der Behörden dagegen eine Frage nach erheblichen Mietrückständen, und zwar erst, wenn sich der Vermieter für einen Bewerber entschieden hat, unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags. Gefragt werden darf etwa, ob die Miete im bestehenden Mietverhältnis zwei Monate hintereinander in Höhe von mehr als einer Monatsmiete nicht gezahlt wurde, oder über mehr als zwei Monate in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten. Welche Fragen in welcher Phase erlaubt sind, erklärt unsere Seite zur Mieterselbstauskunft mit Vorlage.

Legen Sie als Bewerber eine Bescheinigung von sich aus vor, kann sie Ihre Bewerbung stützen. Auch der Bundesgerichtshof hielt fest, dass ihre Vorlage für ein künftiges Mietverhältnis tatsächlich vorteilhaft sein kann.

Was in der Bescheinigung steht

Einen vorgeschriebenen Inhalt gibt es nicht. Unsere Vorlage fragt die üblichen Angaben ab und ergänzt einen Stichtag und ein Feld für nicht erfasste Punkte:

  • Aussteller: der Vermieter selbst oder die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters, jeweils mit Name bzw. Firma und Anschrift.
  • Mieter: alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben.
  • Mietobjekt und Mietverhältnis: Anschrift und Lage der Wohnung, Mietbeginn und ob das Mietverhältnis noch besteht oder zu welchem Datum es endete. Die Höhe der Miete ist optional.
  • Bestätigung mit Stichtag: keine Mietrückstände bis zu einem bestimmten Tag, bezogen auf die vereinbarte Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten.
  • Nicht erfasste Punkte: zum Ankreuzen, etwa eine noch nicht erstellte Betriebskostenabrechnung mit Zeitraum oder eine noch nicht abgerechnete Kaution.
  • Unterschrift: Ort, Datum, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben, falls vorhanden mit Stempel.

Stichtag und das Feld für nicht erfasste Punkte haben einen Grund. Der BGH sah die Gefahr, dass eine Bescheinigung so gelesen wird, als schulde der Mieter abgesehen von ausdrücklich vorbehaltenen Forderungen nichts mehr. Was noch nicht abgerechnet ist, steht deshalb in der Vorlage ausdrücklich da. Eine feste Gültigkeitsdauer hat die Bescheinigung nicht: Sie gibt den Stand zum Stichtag wieder.

Kein Vorvermieter oder keine Bescheinigung: was tun?

Erste eigene Wohnung

Wer bisher bei den Eltern gewohnt hat und dort kein Mietverhältnis hatte, bekommt auch keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wer bisher nicht zur Miete gewohnt hat, hat keinen Vermieter, der etwas bescheinigen könnte. Das gilt ebenso, wenn Sie bisher in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus gelebt haben. Sagen Sie das in der Bewerbung offen, statt eine Lücke zu lassen.

Untermiete und Wohngemeinschaft

Bei einer Untermiete ist der Hauptmieter Ihr bisheriger Vermieter. Er kann die Bescheinigung ausstellen, und die Vorlage passt auch dafür: Der Hauptmieter trägt sich als Aussteller ein.

Der Vorvermieter stellt sie nicht aus

Fragen Sie schriftlich und freundlich an, legen Sie die vorbereitete Vorlage bei und nennen Sie den gewünschten Stichtag. Lehnt der Vermieter ab, können Sie ihn dazu nicht zwingen, sofern nichts vereinbart ist. Ist das Mietverhältnis gerade erst beendet, will er womöglich zuerst Betriebskosten und Kaution prüfen. Fordern Sie dann Quittungen über die gezahlten Mieten an, die stehen Ihnen zu.

Alternativen: Mietzahlungsnachweis und Mietzahlungsbestätigung

Der Bundesgerichtshof nennt selbst andere Wege, mit denen Mieter belegen können, dass sie ihre Miete gezahlt haben: den alten Mietvertrag, Kontounterlagen und Zahlungsquittungen des Vermieters. Daraus ergibt sich ein Mietzahlungsnachweis, den Sie weitgehend selbst zusammenstellen können:

  • Kontoauszüge mit den Mietzahlungen der letzten Monate. Andere Buchungen können Sie auf Ihrer Kopie unkenntlich machen.
  • Quittungen des Vermieters über die gezahlten Mieten, im Alltag oft Mietzahlungsbestätigung genannt. Darauf haben Sie Anspruch (§ 368 BGB).
  • Bisheriger Mietvertrag, aus dem Miete und Mietbeginn hervorgehen.

Welchen Nachweis ein Vermieter akzeptiert, entscheidet er selbst. Was sonst in eine vollständige Bewerbung gehört, zeigt unsere Checkliste Unterlagen für die Wohnungsbewerbung.

Für Vermieter: die Bescheinigung ausstellen

Bittet Sie ein Mieter um eine Bescheinigung, entscheiden Sie als Vermieter oder Hausverwaltung selbst, ob Sie sie ausstellen, sofern im Mietvertrag nichts dazu vereinbart ist. Wenn Sie es tun, hilft die Vorlage, die Aussage klar zu begrenzen:

  • Daten abgleichen: Mieter, Wohnung, Mietbeginn und gegebenenfalls Mietende mit Ihren Unterlagen vergleichen.
  • Stichtag wählen: nur den Stand bis zu einem Tag bestätigen, den Sie anhand Ihrer Kontoauszüge geprüft haben.
  • Nicht erfasste Punkte ankreuzen: ausstehende Betriebskostenabrechnungen mit Zeitraum, noch nicht abgerechnete Kaution oder Sonstiges.
  • Unterschreiben: mit Ort, Datum und Name in Druckbuchstaben, und eine Kopie für Ihre Unterlagen behalten.
Das Feld für offene Punkte ist kein Schutzschild

Der BGH sah die Gefahr, dass eine Bescheinigung als Verzicht auf offene Ansprüche gelesen wird, und zwar auch dann, wenn sie Vorbehalte enthält. Zudem kann eine Einschränkung so verstanden werden, dass Sie eine Forderung geltend machen, was wiederum Streit nach sich ziehen kann. Das Feld macht sichtbar, was offen ist, nimmt Ihnen diese Risiken aber nicht. Ohne besondere Vereinbarung geschuldet ist nur die Quittung über empfangene Zahlungen (§ 368 BGB).

Sie suchen nach dem Auszug einen neuen Mieter? Den Ablauf vom Mietpreis bis zur Übergabe beschreibt unser Leitfaden Wohnung vermieten in Hamm. Wenn Sie die Vermietung lieber abgeben möchten, übernimmt unsere Vermietung für Eigentümer in Hamm alles von der Bewerberauswahl bis zur Schlüsselübergabe.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: Oktober 2026. Die Seite gibt eine allgemeine Orientierung für Mieter und Vermieter und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mustervorlage wird ohne Gewähr bereitgestellt.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich nicht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) muss der bisherige Vermieter über Quittungen für die empfangenen Mietzahlungen hinaus keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erteilen. Das gilt jedenfalls dann, wenn im Mietvertrag nichts dazu geregelt ist. Anders kann es sein, wenn die Ausstellung ausdrücklich vereinbart wurde.

Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Eine gesetzliche Regel zu Kosten gibt es für die Bescheinigung nicht. Gesetzlich geregelt ist nur die Quittung: Deren Kosten trägt grundsätzlich der Mieter, sofern sich aus dem Mietverhältnis nichts anderes ergibt (§ 369 BGB). Unsere Vorlage laden Sie kostenlos herunter.

Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?

Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung beschreibt den Stand zum Stichtag, den der Aussteller einträgt. Was danach gezahlt wurde oder offen ist, erfasst sie nicht.

Was lege ich vor, wenn ich bisher bei meinen Eltern gewohnt habe?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es dann nicht, denn ohne Mietverhältnis gibt es keinen Vermieter, der etwas bescheinigen könnte. Das gilt ebenso, wenn Sie bisher im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung gelebt haben. Sagen Sie das in der Bewerbung offen. Welche anderen Unterlagen der Vermieter dann akzeptiert, entscheidet er selbst.

Welche Alternative gibt es, wenn der Vorvermieter nicht bescheinigt?

Sie können Ihre Zahlungen selbst belegen: mit Kontoauszügen, auf denen die Mietzahlungen zu sehen sind, mit Quittungen des Vermieters, auf die Sie nach § 368 BGB Anspruch haben, und mit dem bisherigen Mietvertrag. Diese Wege nennt auch der Bundesgerichtshof als Nachweis.

Hat die Bescheinigung etwas mit einer Bonitätsauskunft zu tun?

Nein. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stammt vom bisherigen Vermieter und betrifft nur dieses eine Mietverhältnis. Eine Bonitätsauskunft fordern Sie selbst bei einer Auskunftei an. Es sind zwei getrennte Unterlagen, die eine ersetzt die andere nicht.

Bekommen auch Untermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Bei einer Untermiete ist der Hauptmieter Ihr bisheriger Vermieter. Er kann die Bescheinigung ausstellen, wenn er dazu bereit ist. Unsere Vorlage passt auch für diesen Fall: Der Hauptmieter trägt sich als Vermieter ein.

Kann ich die Vorlage am Computer ausfüllen?

Ja. Die Word-Datei hat Felder zum Eintippen und Kästchen zum Anklicken. Das PDF ist zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand gedacht. Die Angaben zu Mietern und Wohnung können Sie vorab selbst eintragen, Bestätigung, Stichtag und Unterschrift sind Sache des Ausstellers.

Ist die Vermieterbescheinigung für das Jobcenter dasselbe?

Nein. Jobcenter und Wohngeldstellen arbeiten mit eigenen Vordrucken, in denen der Vermieter Angaben zur Wohnung und zur Miete macht. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt dagegen, dass keine Mietrückstände bestehen. Auch die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Bürgeramt ist ein anderes Dokument.

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